top of page
FAQ
Wer bezahlt den Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das KFZ-Gutachten. Für Sie als Geschädigter ist das Gutachten daher meistens komplett kostenlos.
Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?
Nein. Sie haben das Recht, einen unabhängigen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. So stellen Sie sicher, dass der Schaden objektiv und vollständig bewertet wird.
Ist das Gutachten wirklich kostenlos?
Ja — wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten. Die gegnerische Versicherung übernimmt üblicherweise die Gutachterkosten.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Oft sind kurzfristige Termine möglich — teilweise noch am selben Tag. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen, um einen passenden Termin zu vereinbaren.
Kommen Sie auch zu mir?
Ja. Auf Wunsch kommen wir direkt zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. So sparen Sie Zeit und zusätzlichen Aufwand nach dem Unfall.
Was passiert nach dem Gutachten?
Nach der Besichtigung erstellen wir ein professionelles Schadengutachten. Dieses können Sie bei der Versicherung einreichen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der weiteren Abwicklung.
Habe ich Anspruch auf Wertminderung?
Nach einem Unfall kann Ihr Fahrzeug trotz Reparatur an Marktwert verlieren. Diese sogenannte Wertminderung kann häufig ebenfalls geltend gemacht werden. Wir prüfen Ihren Fall individuell und berücksichtigen mögliche Ansprüche im Gutachten.
bottom of page
