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AGB

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Kfz-Sachverständigenbüro [Name des Unternehmens], [Adresse] (nachfolgend „Sachverständiger“) und dem Auftraggeber über die Erstellung von Gutachten, Bewertungen, Stellungnahmen sowie sonstigen sachverständigen Dienstleistungen im Bereich Kraftfahrzeuge.

  2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.

§2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung eines sachverständigen Gutachtens über Fahrzeuge oder fahrzeugbezogene Schäden.

  2. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der individuellen Beauftragung durch den Auftraggeber.

  3. Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen.

§3 Zustandekommen des Vertrages

  1. Ein Vertrag kommt zustande durch

    • schriftliche Beauftragung

    • elektronische Beauftragung

    • telefonische Beauftragung

    • oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Dienstleistung.

  2. Der Auftraggeber bestätigt mit der Beauftragung, zur Auftragserteilung berechtigt zu sein.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Sachverständigen alle zur Gutachtenerstellung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

  2. Dazu gehören insbesondere:

    • Fahrzeugdaten

    • Vorschäden

    • Reparaturrechnungen

    • Unfallhergang

  3. Werden relevante Informationen verschwiegen oder falsch angegeben, haftet der Auftraggeber für daraus entstehende Schäden.

§5 Durchführung der Begutachtung

  1. Die Begutachtung erfolgt nach anerkannten Regeln der Technik und den zum Zeitpunkt der Begutachtung geltenden Bewertungsgrundlagen.

  2. Eine Zerlegung von Fahrzeugteilen erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  3. Das Gutachten stellt eine fachliche Einschätzung zum Zeitpunkt der Untersuchung dar.

§6 Honorar

  1. Das Honorar richtet sich nach der Höhe des festgestellten Schadens oder nach einer individuell vereinbarten Vergütung.

  2. Neben dem Grundhonorar können zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere für:

    • Fahrtkosten

    • Fotodokumentation

    • Schreibkosten

    • Restwertrecherche

    • Nebenkosten

  3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.

  4. Bei Haftpflichtschäden erfolgt die Abrechnung regelmäßig über die gegnerische Versicherung.

§7 Zahlungsbedingungen

  1. Das Honorar ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  2. Der Sachverständige ist berechtigt, das Gutachten erst nach vollständiger Zahlung auszuhändigen, sofern keine direkte Regulierung über eine Versicherung erfolgt.

  3. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß §288 BGB berechnet werden.

§8 Abtretung von Schadensersatzansprüchen

  1. Der Auftraggeber kann seine Ansprüche auf Erstattung der Gutachterkosten gegenüber der gegnerischen Versicherung an den Sachverständigen abtreten.

  2. Die Abtretung erfolgt ausschließlich erfüllungshalber.

§9 Haftung

  1. Der Sachverständige haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  3. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

  4. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§10 Urheberrecht

  1. Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt.

  2. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur im vollständigen Umfang und ausschließlich zum vorgesehenen Zweck zulässig.

  3. Veränderungen oder auszugsweise Veröffentlichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen.

§11 Datenschutz

  1. Der Sachverständige verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

  2. Die Daten werden nur zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erstellung des Gutachtens verwendet.

§12 Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Sachverständigen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Unsere Firma

Die REGIO KFZ-Gutachter sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Unfallgutachten, Schadengutachten und Fahrzeugbewertungen. Wir arbeiten unabhängig von Versicherungen und erstellen präzise Gutachten, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

Unsere Arbeit steht für Transparenz, Fachkompetenz und schnelle Abwicklung.

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38122 Braunschweig

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